Die ausgewählte Aus- und Weiterbildungsmaßnahme sollte nicht der eigenen Persönlichkeitsentwicklung dienen. Ebenso darf es sich nicht um Einzelunterricht oder Einzelcoachig handeln.
Zudem ist darauf zu achten, dass die Bildungsmaßnahme zu dem individuellen Wiedereingliederungsziel passt, damit der BfD diese auch fördern kann.
Für die Förderung ist keine Zertifizierung des Anbieters der Maßnahme erforderlich.