Zusammen mit dem jeweils zuständigen BfD-Berater legt der Soldat sein berufliches Eingliederungsziel fest. Es werden hierbei die Qualifikationen, Eignung und Neigung des Einzelnen berücksichtigt. Auf diese Grundlage stützt sich der individuelle Förderungsplan.
Im Förderungsplan werden alle BfD-Förderungen schriftlich festgehalten, die notwendig sind, um das angestrebte Eingliederungsziel während und nach der Dienstzeit zu erreichen. Er bildet eine verbindliche Voraussetzung für die weitere Bewilligung von BfD-Leistungen.

Grundsätzlich gilt, es gibt keine Förderung ohne eine Beratung durch den Berufsförderungsdienst!