Alle Soldaten die aus dem militärischen Dienst ausscheiden werden und nach dem Dienstzeitende auf dem zivilen Arbeitsmarkt Fuß fassen müssen. Dies umfasst Soldaten auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) und Berufsoffiziere mit der besonderen Altersgrenze des 41. Lebensjahres (BO41).