Fördermittel des BfD werden schriftlich bei dem zuständigen BfD-Berater für eine konkrete Bildungsmaßnahme beantragt. Die Fördermaßnahme muss zur Aus- und Weiterbildung im Sinne des Förderplanes dienen.
Vor der Antragstellung sollten unter anderem folgende Punkte geklärt sein:

  •  Unterstützt der Vorgesetzte die Maßnahme und ist der Soldat zu dieser Zeit abkömmlich, sofern er sich noch in der Dienstzeit befindet?
  • Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt bzw. passt die Maßnahme zum angestrebten Eingliederungsziel?
  • Wie gestaltet sich der Unterricht, welcher Zeitaufwand ist nötig, wie lange dauert die gesamte Maßnahme und wann findet sie statt?
  • In welcher Bildungseinrichtung wird die Maßnahme angeboten?
  • Wie setzen sich die Kosten für die Bildungsmaßnahme zusammen und wie hoch werden sie sein?

Der Förderantrag kann auch nach dem offiziellen Beginn der Bildungsmaßnahme eingereicht werden, allerdings kann in diesem Fall lediglich eine anteilige Förderung ab Eingang des schriftlichen Antrags erfolgen.

Bei der Antragserstellung ist der persönliche BfD-Bertater behilflich.