Nach Dienstzeitende in der Bundeswehr endet die Beratungspflicht des BfD nach maximal sieben Jahren.Ebenso verfällt der Anspruch auf Eingliederungshilfen nach sieben Jahren.
Das Budget für die Förderung schulischer und beruflicher Bildung steht hingegen lediglich sechs Jahre zur Verfügung. Nicht genutzte Fördermittel aus dem individuellen BfD-Budget verfallen nach diesen sechs Jahren.