Für die Berechnung des GKV-Beitrages werdern herangezogen:
- Übergangsgebührnisse
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
- Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten
Die Übergangsbeihilfe wird nicht berücksichtigt.