Allgemein werden interne und externe Bildungsmaßnahmen unterschieden.
Zu den internen Maßnahmen zählen alle Aus- und Weiterbildungsangebote, Vorträge und Seminare, die vom BfD angeboten werden. Diese Angebote finden in Zusammenarbeit mit ausgewählten Bildungsunternehmen statt und sind grundsätzlich für Soldaten kostenfrei. Bis zu sechs Jahre nach Dienstzeitende können, je nach Kapazität, interne Maßnahmen besucht werden. Der BfD hat hierzu einen eigenen Bildungskatalog und einen Seminarkatalog eigens für Offiziere erarbeitet.
Alle Bereiche, die intern nicht abgedeckt werden können und für Maßnahmen die nach dem Dienstzeitende stattfinden, können externe BfD-Maßnahmen besucht werden. Für externe Bildungsmaßnahmen gilt: Nachdem keine spezifische Zertifizierung für die Förderung des BfD notwendig ist, können alle Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, sowie von Arbeitgebern, gefördert werden. Auf Basis des Förderplans und der verfügbaren BfD-Ansprüche entscheidet der BfD-Berater nach Eingang eines schriftlichen Antrages über die Bewilligung der Förderung.

Für schulische Bildungsmaßnahmen sieht der BfD keine Förderung bei Bildungsunternehmen vor. Diese können i.d.R. nur an den Bundeswehrfachschulen durchgeführt werden.