Ihr Mitgliedsantrag – Schritt 2

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    ¹Familienversicherung
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner kostenfrei mitversichert werden.

    Kinder können kostenfrei mitversichert werden:

    • Bis zum 23. Lebensjahr (wenn sie noch nicht selbst arbeiten)
    • Bis zum 25. Lebensjahr während der Schulausbildung

    Ehe-/eingetragener Lebenspartner können kostenfrei mitversichert werden:

    • Verdienst nicht mehr als 445 Euro bzw. Minijob nicht mehr als 450.- Euro
    • Keine hauptberufliche Selbständigkeit
    • Keine eigene Privatversicherung
    • Kein Beamter

    ² Meine Sozialversicherungsnummer
    Die Sozialversicherungsnummer auch Rentenversicherungsnummer wird hauptsächlich im Berufsleben verwendet. Bei der ersten Ausübung eines sozialversicherungspflichtigen Jobs, meldet der Arbeitgeber Sie beim Rentenversicherungsträger angemeldet. Sie erhalten dann den Sozialversicherungsausweis (mit der Sozialversicherungsnummer) per Post. 

    ³ Steueridentifikationsnummer wird oft auch kurz Steuer-ID genannt.
    Sie setzt sich aus 11 Ziffern zusammen und wird dauerhaft und bundeseinheitlich nur einer Person zugeordnet. Diese Person muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Gleich nach der Geburt wird die Steuer-Identifikationsnummer jedem Bürger zugewiesen.

    Wenn Sie die Steuer-ID nicht parat haben, kann man diese online beantragen. Link zum Antragsformular für die Steuer-ID.