Marinesoldatin-Beratung beim Ausscheiden aus dem Wehrdienst

Was bietet der Berufsförderungsdienst (BFD) für Sie als Zeitsoldat?

Der Berufsförderungsdienst ist Bestandteil der Bundeswehrverwaltung der Bundeswehr.
900 zivile Mitarbeitern sind aufgeteilt auf bundesweit 16 Dezernate und 86 Standortteams, zugeordnet zu 16 Karrierecentern der Bundeswehr.

Die Kernaufgabe des BFD ist es nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG) dem SAZ zu einer angemessenen Eingliederung in das zivile Berufsleben zu verhelfen.

Auf der Basis einer gezielten Förderung werden die schulischen bzw. beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert und eine Kostenerstattung ermöglicht.

Folgende BFD-Leistungen werden gewährt:

• Eine Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung dazu gehört auch die Eingliederung in das zivile Erwerbsleben
• Die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen
• Der Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule
• Die Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen

Erster Ansprechpartner ist der BFD-Berater. Er informiert über die Möglichkeiten der Berufswahl, erforderliche Qualifizierungen sowie die finanzielle Absicherung nach Dienstzeitende.

Wer ist Ihr zuständiger Berufsförderungsdienst (BFD)?

Aktive Soldaten wenden sich an das Standortteam an dem jeweiligen Standort. Ehemalige Soldaten wenden sich an nächstgelegene Standortteam am Wohnort.

Hier auch eine Aufstellung des zuständigen Berufsförderungsdienstes.

Wie ist die Höhe des BFD-Anspruchs als SAZ?

Zu unterscheiden ist zwischen SAZ „alter Art“ und SAZ „neuer Art“.
SAZ alter Art sind vor dem Stichtag 26.7.2012 ernannt und keine Weiterverpflichtung nach dem 23.05.2015 unterschrieben haben.
SAZ neuer Art sind nach dem 26.07.2012 ernannt und oder haben sich nach dem 23.05.2015 weiter verpflichtet.
Bei SAZ „alter Art“ wird zwischen Dienstzeitbegleitende Förderung und Förderung am Ende und nach der Dienstzeit unterschieden.
Bei SAZ „neuer Art“ gibt es Interne BFD-Maßnahmen , Dienstzeitbegleitende Förderung und Förderung nach der Dienstzeit.

Aus- und Weiterbildung nach dem Dienstzeitende
Folgende Möglichkeiten bieten sich:
• In den erlernten Beruf wieder einsteigen und dazu über den BFD eine Weiterbildung machen.
• In einem neuen Berufsfeld starten und über den BFD eine Umschulung machen oder studieren.
• Über den BFD eine Berufsausbildung oder Studium starten.
• Über den BFD einen höheren Schulabschluss machen.

Förderungsplan/Beantragung
Für eine konkrete Aus-oder Weiterbildungsmaßnahme erfolgt die Beantragung der BFD-Förderung schriftlich über den BFD-Berater mit dem individuellem Förderungsplan.

Auszahlung des BFD-Anspruchs
Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Eine Förderung des BFD gibt es nur bei zertifizierter Aus- und Weiterbildung.

Anbieter von beruflicher Bildung müssen nicht zwingend zertifiziert sein, damit die Förderung durch den BFD erfolgt.
Ausnahme bilden allerdings schulische Bildungsmaßnahmen.
Eine vorherige Klärung der Kosten ist immer ratsam.

Kostenübernahme durch den BFD
Am Ende bzw. nach der Dienstzeit übernimmt der BFD bei externen BFD-Maßnahmen die gesamten Lehrgangsgebühren bis zur Höhe der verfügbaren Kostenrichtwerte bzw. Höchstbeiträge.
Reisekosten, Trennungsgelder, Übernachtungskosten usw. können ohne Anrechnung auf Kostenhöchstgrenzen bzw. Höchstbeiträge nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen werden. Eine Lehrmittelpauschale kann ebenfalls pro Halbjahr beantragt werden.

Verfall des BFD-Anspruchs
Die Förderung beruflicher und schulischer Bildung kann bis zu 6 Jahre nach Dienstzeitende durch den BFD erfolgen.

Antragsformulare des BFD
Beim BFD online sind die entsprechenden Formulare zu finden.

Verbindliche Auskünfte zur BFD-Förderung
Verbindliche Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst. Zuständig ist der BFD-Berater.
Auskünfte erteilt auch bei Mitgliedschaft im Deutschen Bundeswehrverband das Referat R 6.

Schauen Sie sich auch hier bei unseren Partnern um, die spezielle Ausbildungen (bspw. zum Heilpraktiker) oder Berufsförderungs-Coaching speziell für SAZ anbieten.

Als Empfehlungspartner der FöG beraten wir Sie auch ausführlich über Ihre Optionen zur gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung.