Während der aktiven Dienstzeit haben SaZ (Soldaten auf Zeit) und deren Familien (solange Sie beihilfeberechtigt sind) Anspruch auf truppenärztliche Versorgung (unentgeltlich).

Nach DZE (Dienstzeitende) muss geklärt werden, wie sich SAZ und Familie weiter versichern.

Sprechen Sie uns an!