Sie dürfen sich die Krankenkasse, in die Sie eintreten, frei wählen.
Der Gesetzgeber schreibt Ihnen zwar vor, dass Sie krankenversichert sind, jedoch nicht bei welchem Unternehmen, also bei welcher GKV (gesetzlichen Krankenversicherung).
Sie dürfen sich die Krankenkasse, in die Sie eintreten, frei wählen.
Der Gesetzgeber schreibt Ihnen zwar vor, dass Sie krankenversichert sind, jedoch nicht bei welchem Unternehmen, also bei welcher GKV (gesetzlichen Krankenversicherung).