Ein Gespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung wird klären, ob eine Anpassung erforderlich ist.
Dabei ist zu beachten, ob die Anwartschaft nur für einen Beihilfetarif gilt und eine Änderung notwendig ist, damit Sie sich nach DZE in eine private Krankenvollversicherung oder Krankenzusatzversicherung eintreten können (ansonsten muss eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen werden).

Wir beraten Sie!