Natürlich gilt hier: je früher, desto besser.
Spätestens sollten Sie sich zum Ablauf von 3 Monaten nach Ihrem DZE (Dienstzeitende) bei der Krankenkasse Ihrer Wahl melden. Hierbei können Sie wieder in die Krankenkasse eintreten, in der Sie vor der Bundeswehr waren oder Sie suchen sich eine Krankenkasse, die jetzt Ihren Vorstellungen entspricht.

Da Sie ab dem ersten Tag nach Ihrem DZE der deutschen Krankenversicherungspflicht unterliegen, sollten Sie sich auch in o.g. Frist darum kümmern, um keine Nachzahlungen und/oder Bußgelder zu riskieren.

Hier können Sie sich einen unverbindlichen Vorschlag anfordern.