Für die Berechnung des GKV-Beitrages werdern herangezogen:

  • Übergangsgebührnisse
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte
  • Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten

Die Übergangsbeihilfe wird nicht berücksichtigt.

Die Details erklären wir Ihnen gerne!