Für ab dem 1.1.2019 ausscheidende SaZ (Soldaten auf Zeit), die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sozialversicherungspflichtig sind, gilt: Sie müssen einen Antrag auf Beitragszuschuss für Ihre Krankenversicherung stellen. Dies erhalten Sie für die Zeit, in der Sie Übergangsgebührnisse beziehen.

Die Höhe des Zuschusses für privat versicherte SaZ-Ausscheider bemisst sich anhand der GKV. D.h. Sie bekommen Zuschüsse für vergleichbare Leistungen bzgl. der GKV