Eine erfreuliche Gesetzesänderung für Soldaten: Als ausscheidender Soldaten auf Zeit (SaZ) können Sie nach Dienstzeitende innerhalb von 3 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Eine bestehende private Krankenversicherung können Sie problemlos kündigen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre persönlich passenden Krankenversicherungsschutz ggf. auch in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung.

Melden Sie sich bei uns. Wir, die Continentale BKK sind Empfehlungspartner der FÖG, der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes.