Übergangsgebührnisse für SaZ zum Dienstzeitende DZE

Bei mehr als 4 Jahre Dienstzeit als SAZ ist ein Anspruch auf Übergangsgebührnisse gegeben.

Grundsätzlich werden 75% der letzten Brutto-Bezüge zu Grunde gelegt.
Wie lange die Übergangsgebührnisse gezahlt werden hängt von der geleisteten Dienstzeit ab. Die Dauer beträgt zwischen 12 und 60 Monate.
Die Übergangsgebührnisse können auch 100% betragen, wenn eine geförderte Bildungsmassnahme ergriffen wird. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden.
Zusätzlich erhält der Soldat mit 4 und mehr Jahren Dienstzeit bei Ausscheiden aus dem Dienst eine Übergangsbeihilfe . Diese ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit und den letzten Brutto-Dienstbezügen. Ausgezahlt wird die Übergangsbeihilfe normal mit den letzten Bezügen als aktiver Soldat. Verantwortliche Stelle ist das Bundesverwaltungsamt.
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