Rechtzeitig den Antrag auf Beitritt in die Gesetzliche Krankenversicherung stellen!

Soldaten auf Zeit (SAZ), die bereits ausgeschieden sind, können als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag beitreten, unabhängig davon ob Übergangsgebührnisse noch fließen.

Dies betrifft alle ausgeschiedenen SAZ deren Dienstzeitende zwischen dem 15.3.2012 und vor dem 31.12.2018 lag und die am 1.1.2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten.
Der Antrag kann noch bis zum 31.3.2020 gestellt werden.

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