Das Dienstzeitende steht bevor und als ausscheidender SAZ (Soldat auf Zeit), der Übergangsgebührnisse erhält, stellt sich die Frage nach der Absicherung für den Krankheitsfall.

Das Versichertenentlastungsgesetz gibt die Antwort. Ab dem 1.1.2019 ist das Gesetz in Kraft und bietet ausscheidenden Zeitsoldaten die Möglichkeit innerhalb der ersten 3 Monate nach Ausscheiden aus dem Dienst Mitglied einer Krankenkasse der eigenen Wahl zu werden. Es wird ein Zuschuss von 50% auf den zu zahlenden Beitrag gewährt. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Übergangsgebührnisse.

Näheres auf www.bundeswehrservice.de/betriebskrankenkasse-leistungen/

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